27. März 2009

3-2-1- Da isser wieder!

Ist ja der Knaller: Wenn man jemanden vermisst, der verschwunden bzw. unbekannt verzogen ist oder sich sonstwie verdrückt hat, muss man fortan kein Trübsal mehr blasen:


Man kann ihn/sie sich bei Ebay einfach zurück ersteigern! Good to know!!!

1 Kommentar:

martikkk hat gesagt…

... wenn man aber jemanden gar nicht mehr zurück haben will? So einen Prügelknabe zum Beispiel? Oder kann man auch jemanden bei eBay verkaufen? Seinen Chef? Fragt naiv der Martin